EuPIA erläutert Anforderungen der Swiss Ink Ordinance

Leitfaden zur Schweizer Druckfarben-Verordnung und Konformitätserklärung

Quelle: EuPia
Quelle: EuPia

Die EuPIA und der Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie (VSLF) haben zusätzliche Leitlinien zur Anwendung der revidierten Swiss Ink Ordinance und zur Konformitätserklärung veröffentlicht.

Seit 2017 legt die sogenannte „Swiss Ordinance“ (Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, SR 817.023.21) Standards an bedruckte Lebensmittelverpackungen in der Schweiz fest. Mit der Revision vom Dezember 2023 haben die Schweizer Behörden wesentliche Änderungen eingeführt, darunter die Pflicht zur Ausstellung einer Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC).

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In Übereinstimmung mit den Vorgaben des EU-Lebensmittelkontaktrechts sowie den einschlägigen Leitlinien des Europarats muss künftig jeder Akteur in der Wertschöpfungskette die Informationen bereitstellen, die der jeweils nächste Akteur für seine Konformitätsarbeit benötigt.

DoC-Pflicht entlang der Wertschöpfungskette

Die DoC wird damit in allen Zwischenstufen bis hin zum endgültig verpackten Lebensmittel erforderlich. In der Lieferkette herrscht nach Branchenangaben teils Unsicherheit, welche Informationen auf welcher Stufe enthalten sein müssen.

Für Druckfarben stellen die EuPIA-Mitgliedsunternehmen bereits heute ein sogenanntes Statement of Composition (SoC) bereit. Dieses SoC listet diejenigen Stoffe mit Migrationspotenzial, die einschlägigen Migrationsgrenzwerte sowie die Menge des jeweiligen Stoffes in der Farbe oder Beschichtung auf. Das SoC liefere alle Informationen, die der Verarbeiter benötigt, um seine Konformitätsbewertung vorzunehmen.

Statement of Composition als „Ink DoC“

Christof Walter, Food-Contact-Manager bei EuPIA, führt dazu aus: „Unser SoC spiegelt auch wider, was im Packaging Ink Joint Industry Task Force (PIJITF) – einem von allen beteiligten Stakeholdern gegründeten Branchenforum – vereinbart wurde und was in deren Guidance on Information and Transparency festgehalten ist.“

Auch unter der revidierten Swiss Ordinance bleibt das SoC damit das zentrale Instrument, um die relevanten Informationen vom Farbhersteller an den Verarbeiter weiterzugeben. Ein gemäß den Empfehlungen und Standards von EuPIA erstelltes SoC enthält demnach alle Informationen, die auf der Stufe der Farbenherstellung gemäß Anhang 15 der Swiss Ink Ordinance (SIO) mitzuteilen sind, und fungiert somit gewissermaßen als „Ink DoC“.

Aufgaben des Verarbeiters bei der Konformitätserklärung

In einem nächsten Schritt muss der Verarbeiter (Converter) eine eigene „Converter DoC“ erstellen. Dabei sind zusätzliche Parameter zu berücksichtigen, wie etwa Oberfläche-zu-Volumen-Verhältnis, Schichtgewicht, Substrat und weitere anwendungsspezifische Faktoren.

Diese Angaben sind Teil der umfassenden Risikobewertung des fertigen Artikels und können nur vom Verarbeiter bereitgestellt werden, da der Farbhersteller nicht alle konkreten Endanwendungen der Druckfarbe kennen muss.

Zusätzliche Leitlinien von EuPIA und VSLF

Um offene Fragen zu klären und mehr Transparenz zu schaffen, haben EuPIA und der Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie (VSLF) zusätzliche Leitlinien zur Anwendung der revidierten Swiss Ink Ordinance und zur Konformitätserklärung veröffentlicht: