Ziel ist, die Produktion zu Pfingsten wieder aufzunehmen
Feldmuehle GmbH stellt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
von Redaktion Etiketten-Labels,
Das Management der Feldmuehle GmbH entschieden, die notwendige Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung durchzuführen. Am 26. Mai 2025 wurde beim zuständigen Amtsgericht Pinneberg ein entsprechender Antrag gemäß § 270b Abs. 1 InsO gestellt.
Die Feldmuehle GmbH sieht sich im laufenden Geschäftsjahr mit erheblichen Herausforderungen durch die angespannte Lage auf den Energiemärkten, gestiegene Energiekosten sowie hohe Bezugspreise für Rohstoffe konfrontiert.
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Trotz der Umsetzung umfangreicher Maßnahmen zur Steigerung der operativen Profitabilität konnten die fortlaufend steigenden variablen Kosten nicht vollständig durch Preisanpassungen ausgeglichen werden. Hinzu kamen Umsatzerlöse, die seit Jahresbeginn unter den Erwartungen lagen.
Das Amtsgericht Pinneberg hat dem Antrag entsprochen und am 27. Mai 2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Andreas Romey von der Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Hamburg, bestellt. Der vorläufige Sachwalter prüft die wirtschaftliche Lage und überwacht die Geschäftsführung. Die Verfügungsbefugnis verbleibt weiterhin beim Management der Gesellschaft.
Die Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung ermöglicht es dem Management, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität und zur nachhaltigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Feldmuehle GmbH umzusetzen. Ziel ist es, die Produktion planmäßig zu Pfingsten wieder aufzunehmen.