Stellungnahme zur Revision der EU-Entwaldungsverordnung
EUDR: BVDM fordert Entlastung der nachgelagerten Lieferkette
von Redaktion Etiketten-Labels,
Quelle: Shutterstock/Tarcisio Schnaider(Photo Credit: Copyright (c) 2024 Tarcisio Schnaider/Shutterstock. No use without permission.)
Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) fordert im laufenden Revisionsprozess der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eine konsequente Entlastung der nachgelagerten Lieferkette. In einer Stellungnahme an die EU-Kommission spricht sich der Verband für einen Abbau bürokratischer Pflichten, eine klare Zuordnung der Sorgfaltspflichten an den Beginn der Lieferkette sowie für verhältnismäßige Sanktionen aus.
Der Revisionsprozess der EUDR läuft noch bis Ende April 2026. In diesem Zusammenhang hat der BVDM eine formelle Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht. Darin fordert der Verband, die nachgelagerte Lieferkette deutlich zu entlasten und unnötige bürokratische Anforderungen weiter zurückzufahren. Nach Auffassung des BVDM sollten Sorgfaltspflichten ausschließlich beim Erstinverkehrbringer angesiedelt sein.
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Druckerzeugnisse und weiterhin erfasste Produkte
Die bereits erfolgte Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Zeitschriften und Büchern aus dem Anwendungsbereich der EUDR wertet der BVDM als Bestätigung dafür, dass in der EU produzierte Druckprodukte keine Treiber von Entwaldung oder Waldschädigung seien. Für weiterhin erfasste Produkte wie Verpackungen, Etiketten oder Papier fordert der Verband jedoch eine deutliche Reduzierung der bürokratischen Anforderungen für Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette, zu der auch große Teile der Druckindustrie zählen.
Zentrale Forderung des BVDM ist es, die Sorgfaltspflichten ausschließlich beim Erstinverkehrbringer zu verorten. Zusätzliche Registrierungs-, Dokumentations- oder Kontrollpflichten für Druckereien und andere nachgelagerte Unternehmen lehnt der Verband ab. Druckereien, die Papier innerhalb der EU beziehen, müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Lieferanten die EUDR-Sorgfaltspflichten ordnungsgemäß erfüllen. Eine Verlagerung von Risiken und Pflichten entlang der Lieferkette wird vom BVDM ausdrücklich abgelehnt.
Warnung vor indirekter Wiedereinführung von Pflichten
Aus Sicht des Verbandes besteht weiterhin Handlungsbedarf. Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM, warnt: „Die derzeit teils unklaren Regelungen für nachgelagerte Unternehmen bergen die Gefahr, dass eigentlich gestrichene Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Druckereien über das Lieferketten-Risikomanagement durch die Hintertür wieder eingeführt werden.“ Weiter führt sie aus: „Mit diesem ‚Trickle-Down-Effekt‘ kämpfen viele kleine und mittlere Unternehmen bereits seit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und würde die erreichten Erleichterungen quasi zunichtemachen.“
Im Sinne eines konsequenten Bürokratieabbaus fordert der BVDM zudem, die Pflichten nachgelagerter Unternehmen zur Registrierung im EU-Informationssystem sowie zur Weitergabe und Speicherung von Referenznummern vollständig zu streichen. Diese Dokumentationspflichten würden aus Sicht des Verbandes keinen Beitrag zur besseren Durchsetzung der Sorgfaltspflichten am Beginn der Lieferkette leisten.
Anpassungsbedarf bei Sanktionen
Darüber hinaus sieht der BVDM Anpassungsbedarf bei den vorgesehenen Korrekturmaßnahmen und Sanktionen. Rückrufe oder Rücknahmen von Produkten, von denen keine Gefahr für Anwender ausgehe, sollten nach Auffassung des Verbandes aus der Verordnung gestrichen werden. Die Vernichtung von Produkten wie Notizbüchern oder Etiketten aufgrund formaler Dokumentationslücken bei einzelnen Holzfasern sei weder ökologisch sinnvoll noch verhältnismäßig. Finanzielle Sanktionen bei nachweislichen Verstößen gegen EUDR-Pflichten hält der BVDM für ausreichend.
„Die Druckbranche steht klar hinter den Zielen der EUDR“, betont Kirsten Hommelhoff. „Damit die Verordnung in der Praxis funktioniert, braucht es jedoch verhältnismäßige, unbürokratische und faire Regeln. Nur so lassen sich wirksamer Waldschutz und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen sichern.“