Neues Review-Paket vorgestellt

EU-Kommission vereinfacht EUDR-Regelwerk

Quelle: Pexels/Samira Thapa
Quelle: Pexels/Samira Thapa

Die Europäische Kommission hat einen Bericht zur Vereinfachung der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie weitere Maßnahmen für deren Umsetzung veröffentlicht. Ziel sei es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Nach Angaben der Kommission sollen die bisherigen und neu eingeführten Vereinfachungsmaßnahmen die jährlichen Compliance-Kosten für betroffene Unternehmen im Vergleich zur ursprünglichen EUDR um rund 75 Prozent senken. Der Bericht verweist zudem auf geplante Instrumente zur Handelserleichterung, darunter Datenbanken zu nationalen Rechtsvorschriften der Erzeugerländer sowie Zertifizierungssysteme für EUDR-relevante Rohstoffe. Die Kommission erklärt außerdem, die Verordnung habe bereits zu mehr Transparenz und Investitionen in die Rückverfolgbarkeit globaler Lieferketten geführt.

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  • Report der EU-Kommission zu den Effekten der Vereinfachungen der Verordnung

Aktualisierte Leitlinien und FAQs

Die überarbeiteten Leitlinien sowie die aktualisierten FAQ-Dokumente sollen offene Fragen aus Wirtschaft und Mitgliedstaaten klären. Thematisiert werden unter anderem Anforderungen entlang der Lieferkette, E-Commerce-Prozesse sowie Geolokalisierungsdaten. Für Kleinst- und kleine Primärunternehmen sieht die Kommission vereinfachte Verfahren vor. Ergänzend wurden aktualisierte Infografiken veröffentlicht, die typische Lieferkettenkonstellationen und Zuständigkeiten veranschaulichen.

Anpassungen beim Produktumfang

Mit einem neuen Entwurf für einen delegierten Rechtsakt schlägt die Kommission Änderungen beim Geltungsbereich der EUDR vor. Neu aufgenommen werden sollen unter anderem löslicher Kaffee sowie bestimmte Palmölderivate. Gleichzeitig sind Ausnahmen vorgesehen, etwa für Leder, runderneuerte Reifen, Produktmuster, bestimmte Verpackungsmaterialien sowie gebrauchte und secondhand Produkte. Der Entwurf kann bis zum 1. Juni 2026 öffentlich kommentiert werden.

  • Entwurf eines delegierten Rechtsaktes zur Überarbeitung des Anhangs 1 der Verordnung (zur öffentlichen Konsultation bis zum 1. Juni 2026, bestehend aus insgesamt drei Dokumenten)

Informationssystem wird erweitert

Parallel dazu arbeitet die Kommission an einer Aktualisierung des EUDR-Informationssystems. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Erklärungsvorlagen für kleine Marktteilnehmer, erweiterte Schnittstellen für automatisierte Anwendungen sowie neue Funktionen zur Bündelung von Meldungen. Darüber hinaus soll das System künftig stärker auf bestehende nationale Datenbanken zugreifen können, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen.

Anwendung ab Ende 2026

Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie für kleine und Kleinstunternehmen der Holzbranche. Für andere kleine und Kleinstunternehmen greift sie ab dem 30. Juni 2027.

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und Kreislaufwirtschaft, erklärte: „Heute führen wir Vereinfachungsmaßnahmen ein, die zusammen mit früheren Vereinfachungsschritten den administrativen Aufwand deutlich reduzieren sollen. Nach Angaben der Kommission könnten die jährlichen Compliance-Kosten für Unternehmen um rund 75 Prozent sinken. Unsere Bemühungen konzentrieren sich vollständig darauf, die Umsetzung möglichst effizient zu gestalten. Nun müssten alle Beteiligten auf eine erfolgreiche Anwendung der Verordnung bis Ende 2026 hinarbeiten und dabei das wichtige Ziel der weltweiten Verringerung von Entwaldung im Blick behalten.“