Deutsches Verpackungsinstitut über PPWR-gerechte Logistik
Ladeeinheitensicherung – Neue Regulierung trifft auf komplexe Praxis
von Redaktion Etiketten-Labels,
Derzeit verfügbare Mehrweg-Alternativen zu klassischen Einweg-Bändern und -Folien (Quelle: dvi)
Wie lassen sich Ladeeinheiten künftig sicher, wirtschaftlich und zugleich PPWR-konform sichern? Die neue EU-Verpackungsverordnung stellt die Branche vor genau diese Frage – und macht deutlich: Zwischen regulatorischem Anspruch und industrieller Praxis liegen erhebliche Herausforderungen.
Lena Sellschopf
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Ab dem 12. August 2026 wird die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in allen EU-Mitgliedstaaten Schritt für Schritt verbindlich und anwendbar. Zu den neuen Anforderungen, die ab 2030 zwingend umgesetzt werden müssen, gehören Mehrweg- und Mindest-Rezyklateinsatzquoten für Transportverpackungen inklusive Umreifungsbänder und flexible Palettenumhüllungen aus Kunststoff und Papier. Gerade für den Bereich der Ladeeinheitensicherung werfen die neuen Regelungen viele Fragen auf und führen zu Unsicherheiten in der Verpackungswirtschaft. Als Deutsches Verpackungsinstitut e. V. (dvi) adressieren wir diese Situation mit einem Orientierungspapier, das einen praxisnahen Überblick über die Ladeeinheitensicherung im Kontext der PPWR gibt und sich insbesondere auf die praktische Anwendung fokussiert. Mit diesem Artikel liefern wir einen kompakten Einblick. Das vollständige Orientierungspapier kann kostenfrei angefordert werden.
Die PPWR hat zum Ziel, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Das hochkomplexe Regelwerk bedenkt in 71 Artikeln und 13 Anhängen auf über 120 Seiten den gesamten Bereich der Verpackung. Entsprechend fällt auch die Ladeeinheitensicherung in ihren Anwendungsbereich.
Der gesetzliche Rahmen: Artikel 29
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der PPWR müssen Transportverpackungen inklusive Umreifungsbänder und flexible Palettenumhüllungen aus Kunststoff und Papier ab 2030 eine Mehrwegquote von 40 Prozent erfüllen. Der im Februar 2025 verabschiedete Text der PPWR sah zudem vor, dass gemäß Artikel 29 Absatz 2 und 29 Absatz 3 Transport- sowie Verkaufsverpackungen, die zwischen verschiedenen Standorten des Unternehmens sowie im Geschäft mit anderen Wirtschaftsakteuren eingesetzt werden, ab dem 1. Januar 2030 zu 100 Prozent innerhalb eines Wiederverwendungssystems wiederverwendbar sein müssen.
Das dvi hatte genau wie andere Verbände und Stakeholder aus der Value Chain auf eine Reihe praktischer Hindernisse und ökologischer Bedenken mit Blick auf die Forderungen des Artikels 29 hingewiesen. In der Folge konnte zumindest eine Korrektur für die Absätze 2 und 3 des Artikels erreicht werden. Ein Delegierter Rechtsakt der EU-Kommission vom 6. Mai 2026 legt nun fest, dass Umreifungsbänder und Palettenumhüllungen von der ursprünglich vorgesehenen Pflicht einer 100-Prozent-Mehrwegquote ausgenommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleiben die Anforderungen rund um Absatz 1 von Artikel 29 aktuell weiterhin bestehen.
Handlungsfeld Mehrweg / Wiederverwendung
Artikel 7 der PPWR schreibt Mindest-Rezyklateinsatzquoten für die Ladeeinheitensicherung vor, sofern keine expliziten Ausnahmen genannt sind. So gelten beispielsweise für Stretchfolien und Umreifungsbänder aus Kunststoff ab 2040 eine Quote von 35 Prozent PCR-Anteil, die ab 2040 auf 65 Prozent ansteigt.
Stretchfolien: Die praktische Wiederverwendung von Stretchfolien, Stretchhauben, Schrumpffolien und Papierummantelungen scheitert daran, dass diese nach ihrer Nutzung nicht in ihren Ursprungszustand zurückgeführt werden können. Einweg-Stretchfolien weisen aufgrund ihres geringen Materialverbrauchs und niedrigen Gewichts häufig eine bessere Umweltbilanz aus als vergleichbare Mehrweglösungen. Das zeigen die Ergebnisse einer vom Institut IFEU Heidelberg nach ISO 14040/14044 durchgeführten LCA-Studie. Sie belegen, dass die CO₂-Emissionen der Mehrwegsysteme bedingt durch höhere Transportgewichte, aufwändige Reinigung und notwendige Rücktransporte je nach Anwendungsfall bis zu 1.700 Prozent höher sind.
Umreifungsbänder: Für die Ladeeinheitensicherung mit Einweg-Bändern und -Folien sind aktuell keine Mehrwegalternativen verfügbar, die Einwegmaterialien in automatisierten Prozessen ersetzen könnten. Wo sich Umreifungsbänder erneut nutzen lassen, kann dies also nur manuell geschehen – und das auch nur mit dem Risiko einer beeinträchtigten Transportsicherheit. So belegen technische Untersuchungen, unter anderem vom Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen IMWS im Mosca Tech Center in Waldbrunn, dass Schweißstellen von Umreifungsbändern aus PP und PET bei wiederholtem Einsatz einen erheblichen Teil ihrer Bruchfestigkeit verlieren. Je nach Anwendungsfall gehen dabei zwischen 47 und 60 Prozent der ursprünglichen Festigkeit verloren. Auch Strapping-Bänder mit Clip verlieren bereits nach zwei Einsatzzyklen spürbar an Zugfestigkeit und Dehnfähigkeit. Gleichzeitig zeigen LCA-Studien, dass Einweg-Umreifungsbänder aus Post-Consumer-Rezyklat (PCR) dank geringen Materialeinsatzes, niedrigen Gewichts und hoher Recyclingfähigkeit trotz einmaliger Nutzung eine bessere CO₂-Bilanz haben können als Mehrwegsysteme.
Aus Sicht der Industrie zeigen die fehlenden Optionen für eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Wiederverwendung von Stretchfolien und Umreifungsbändern in automatisierten Prozessen sowie die nachgewiesenen ökologischen Vorteile der Einweg-Ladeeinheitensicherung, dass der Aufbau geeigneter Recyclingkreisläufe als Alternative zu Wiederverwendungszielen für Ladeeinheitensicherungen verfolgt werden sollte.
Handlungsfeld Rezyklateinsatz
Erste Stretchfolien, die den in Artikel 7 geforderten Mindest-Rezyklatanteil von 35 Prozent erfüllen, sind bereits auf dem Markt verfügbar. Um die ambitionierten Zielvorgaben von 65 Prozent ab 2040 erreichen zu können, bedarf es jedoch weiterer Branchenlösungen sowohl hinsichtlich Rohstoffversorgung als auch in der Verarbeitung.
Vier Arbeitsfelder stechen hervor. Erstens: Die Verfügbarkeit von geeignetem PCR-Rezyklat ist aktuell nicht gesichert. Studien gehen für 2030 von einem ungedeckten Bedarf von rund 30 Prozent aus. Zweitens: Mit Blick auf Materialperformance und -Verbrauch sind weitere Innovationen nötig, denn der Einsatz von Rezyklaten in Stretch- und Schrumpffolien kann zu Leistungsverlusten führen. Aktuell müssen Stretchfolien mit Rezyklatanteil rund 10 bis 20 Prozent dicker sein, um die gleiche Leistung zu erbringen. Drittens: Die Komplexität des Recyclings muss bewältigt werden, da die Wiederverwertung rezyklathaltiger Folien technisch sehr anspruchsvoll ist. Viertens: Für Umreifungsbänder (Straps) sind spezifische Kreislauflösungen erforderlich.
Fazit: Die Umsetzung der Rezyklat-Einsatzziele für Ladeeinheitensicherungen erfordert von der Branche ein integriertes Vorgehen. Besonders wichtig ist die Sicherstellung einer verlässlichen und rückvollziehbaren Rohstoffversorgung sowie einer ausreichenden Rezyklate-Qualität. Darüber hinaus muss die Materialperformance trotz hohen Rezyklatanteils optimiert werden und spezifische Recyclinglösungen für Folien und Bänder weiterentwickelt und skaliert werden.
dvi-Ausschuss Ladeeinheitensicherung
Das Orientierungspapier „Ladeeinheitensicherung im Rahmen der PPWR – Perspektiven auf Ladeeinheitensicherung vor dem Hintergrund von Artikel 29 und Artikel 7 der PPWR“ entstand auf Grundlage der Arbeit im dvi-Ausschuss Ladeeinheitensicherung. Der Ausschuss vereint die unternehmerische Praxis und technische Expertise von rund 20 Unternehmen aus allen Stufen der Wertschöpfungskette. Ergänzend wurden gezielt externe Experten wie beispielsweise die European Safe Logistics Association (EUMOS) eingebunden.
Die dvi-Verpackungsakademie bietet im Oktober 2026 ein Seminar zum Thema „Auswirkungen der PPWR auf Ladeeinheitensicherung (Art. 29)“ an. Weitere Informationen finden sich im Bereich „Weiterbildung” der dvi-Homepage.
Lena Sellschopf ist Senior Projektleiterin des Deutschen Verpackungsinstituts e. V. (dvi). Die studierte Diplom-Verpackungstechnikerin und -Berufspädagogin ist seit 2004 unter anderem als Nachhaltigkeitsbeauftragte beim dvi tätig (Quelle: dvi) (Bild: Fotograf:Andre Wagenzik)
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Die dvi-Verpackungsakademie bietet im Oktober 2026 ein Seminar zum Thema „Auswirkungen der PPWR auf Ladeeinheitensicherung (Art. 29)“ an. Weitere Informationen finden sich im Bereich „Weiterbildung” der dvi-Homepage.
[Bildlegende Ö&N DVI PPWR Ladeeinheitensicherung]
Derzeit verfügbare Mehrweg-Alternativen zu klassischen Einweg-Bändern und -Folien (Quelle: dvi)