Druckfarben für Lebensmittelbedarfsgegenstände

Prozessverbesserung durch neu gefasste „Gute Herstellungspraxis“

Die Gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, kurz GMP) für Druckfarben und -lacke, die auf Lebensmittelbedarfsgegenstände aufgebracht werden, wurde in der neu gefassten Version 4.0 veröffentlicht.

Der europäische Druckfarbenverband EuPIA hat diese GMP entwickelt, um den Verarbeitern von Druckfarben und Drucklacken dabei zu helfen, Gefährdungen für die Lebensmittelsicherheit zu beherrschen. Die GMP umfasst die Herstellung aller Druckfarben und Drucklacke, die für den Druck auf Lebensmittelbedarfsgegenständen bestimmt sind. Dies schließt sowohl die Anwendung auf der vom Lebensmittel abgewandten Seite als auch der Lebensmittelkontaktseite ein.

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Druckfarben, Drucklacke und Überzüge, die nach den Vorschriften dieser GMP entwickelt und hergestellt werden, unterstützen den Hersteller von Lebensmittelbedarfsgegenständen dabei, Produkte auf den Markt zu bringen, die vollständig den einschlägigen europäischen Vorschriften für Materialien und Gegenstände entsprechen, die dazu gedacht sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Die europäische Gesetzgebung umfasst die Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, die sich mit der Sicherheit von Lebensmittelbedarfsgegenständen befasst, und die europäische Verordnung über die Gute Herstellungspraxis (EG) Nr. 2023/2006. Weiterhin wird in der GMP auf die Europäische Kunststoffverordnung (EG) Nr. 10/2011, auf Stellungnahmen der europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie auf nationale Vorschriften, wie etwa die Schweizerische Verordnung für Druckfarben von Lebensmittelverpackungen, Bezug genommen.

Download der Version 4.0 des europäischen GMP-Leitfadens: http://www.eupia.org/uploads/tx_edm/EuPIA_GMP_Gute_Herstellungspraxis_fuer_Druckfarben_fuer_Lebensmittelkontaktmaterialien_01.pdf

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