Starkes Signal für Print

Verschiebung und Entbürokratisierung der EUDR

Printprodukte wie Zeitschriften, Zeitungen oder Bücher sind von der EUDR ausgenommen. Ob Etiketten auch unter die Ausnahme fallen, ist noch nicht bekannt (Bild: Pixabay/Jesus192)
Printprodukte wie Zeitschriften, Zeitungen oder Bücher sind von der EUDR ausgenommen. Ob Etiketten auch unter die Ausnahme fallen, ist noch nicht bekannt (Bild: Pixabay/Jesus192)

Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. (BVDM) zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) war erfolgreich: EU-Rat und Mitgliedsstaaten haben sich darauf verständigt, die Verordnung um ein Jahr zu verschieben und Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette von Bürokratie zu entlasten. Mit der Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Büchern, Zeitschriften und Zeitungen sendet die EU ein starkes Signal für Print.

Der BVDM begrüßt die vorläufige politische Einigung zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) von EU-Mitgliedsstaaten und Parlament vom 4. Dezember 2025. Die Anwendung der Verordnung zum 30. Dezember 2025 ist damit faktisch vom Tisch, auch wenn noch formale Umsetzungsakte ausstehen.

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Erleichterungen der nachgelagerten Lieferkette

Die geforderte Konzentration der Sorgfaltspflichten auf den Beginn der Lieferkette wird nun in die EUDR aufgenommen. Dabei entfällt die aufwendige, ständige Wiederholung von Sorgfaltserklärungen entlang der ganzen Lieferkette ebenso wie die Pflicht zur umfangreichen Datenweitergabe vom Wald bis zum Handel.

Ausnahmeregelung für bestimmte Druckerzeugnisse

Die Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Zeitungen und Büchern bestätigt, dass in der EU hergestellte Druckprodukte keine Treiber von Entwaldung oder Waldschädigung sind. Die Frage, ob Etiketten- und Verpackungsprodukte auch zu diesen Ausnahmen zählen, ist derzeit noch nicht beantwortet worden. Etiketten-Labels betreibt hierzu weitere Recherche. In einem geplanten Interview mit Herrn Schäfer von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) soll diese Frage in der kommenden Ausgabe geklärt werden.

Argument Altpapierkreislauf

Begründung für die Ausnahme sei der gute Altpapierkreislauf in Deutschland. Ein großer Teil der für die Papierherstellung verwendeten Rohstoffe besteht aus Recyclingfasern. Frischfasern werden zu einem überwiegenden Anteil aus zertifizierten Quellen gewonnen. Druckerzeugnisse aus einheimischer Produktion verdienen daher das Vertrauen des Gesetzgebers.

Weitere Forderungen an die EUDR

Für die vorgesehene Revision der Verordnung bis April 2026 fordert der BVDM, Potential für weitere Vereinfachungen zu ermitteln, besonders für Druckerzeugnisse, die nicht von der neuen Ausnahmeregel erfasst werden. Schlupflöcher, die nicht EUDR-konforme Papiere und Druckerzeugnisse aus Drittstaaten auf den EU-Markt gelangen lassen, dürfen dabei nicht entstehen. Dies würde zu unangemessenen Wettbewerbsverzerrungen zulasten von in der EU produzierenden Unternehmen führen.