Advertorial

Die Wareneingangskontrolle oder „Ich bin dann mal weg!“

Buch Schaeben innen
Quelle: mediasecur

Ein Kommentar zur Mangelerkennbarkeit in der Wareneingangskontrolle von Oliver Schaeben, Geschäftsführer, mediasecur Beratungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main.

Beim Stichwort „Wareneingangskontrolle“ müssen bei Ihnen als Verantwortliche in einer Druckerei alle Alarmglocken klingeln. Hier liegt der spätere Grundstein für jede Menge Ärger im Falle einer Reklamation Ihres Kunden. „Ich bin dann mal weg!“ bezieht sich an dieser Stelle im besten Fall auf Ihren Kunden – und im schlimmsten Fall auf Ihren Betrieb. Ja, das hat Potenzial bis hin zum Ruin einer Druckerei. Sie meinen, ich übertreibe?

Die Fastpleite

Es war die Premiere im Jahr 2008, als ein einziger Satz, eine einzige Klausel in einer Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen meinem Kunden, einer süddeutschen Etikettendruckerei, und deren Industriekunden diese Druckerei beinahe ruiniert hätte.

Es war eine Formulierung, in der u.a. die wechselseitige Wareneingangskontrolle über den rechtlichen Rahmen hinaus vereinbart worden war, und die nun die Existenz meines Kunden bedrohte. Warum? Weil der Versicherer nicht leisten wollte – und zwar zu Recht! Ja, dies bedrohte nun ganz fundamental den Weiterbestand des Familien-Betriebes.

Leider kein Einzelfall

Rund 90% aller mir bekannten Qualitätssicherungsvereinbarungen von Industriekunden der Druckindustrie enthalten vertragliche Regelungen, in denen diese ihre eigene Pflicht zur Wareneingangskontrolle auf Sie als Zulieferanten abwälzen.

Schnell bewiesen durch ein brandaktuelles Beispiel

Ein großer Industriekonzern im Baumaschinenbereich behält sich vor, die Prüfung der Produkte, die Ihre Druckerei geliefert hat, auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Verarbeitung in seinem eigenen Haus hinauszustrecken. Das heißt: wenn eine fehlerhafte Produktion aus Ihrem Betrieb bei Ihrem Kunden erst nach Wochen oder Monaten auffällt, dann haben Sie den Joker „Wareneingangskontrolle beim Kunden“ schon längst nicht mehr in Ihrem Blatt.

Originalwortlaut

  1. Eingangsprüfung Maschinenbauer
    • Soweit die Parteien nicht etwas anders vereinbart haben (z.B. durch einen dokumentierten Prüfverzicht), werden die durch Etikettendruck Mustermann an Maschinenbauer gelieferten Erzeugnisse durch Maschinenbauer nur auf Stückzahl, Identität sowie auf offensichtliche Mängel hin überprüft.
      Mängel werden unverzüglich angezeigt, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt wurden. Insofern verzichtet Etikettendruck Mustermann auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge
      .

Achtung: Bei marktüblichen Haftpflichtverträgen von Druckereien – und ich kenne nun wirklich viele – müssen die Versicherer im Schadenfall nicht leisten. Deren rechtssichere Begründung lautet: Ihr Kunde ist schuld!

Hier bestehen Versicherer einfach darauf, dass Ihr Kunde den Mangel in der Wareneingangskontrolle hätte erkennen müssen – und insofern zumindest eine Mitschuld am Schaden trägt. Das klären die zuständigen Stellen in der Versicherung auch direkt mit Ihrem Kunden. Absolut tödlich für Ihre Kundenbeziehung – oder?

  • Wollen auch Sie wissen, ob Sie zu den wenigen Druckereien Deutschlands zählen, die hier richtig aufgestellt sind?
  • Haben Sie unterschriebene QSV Ihrer Kunden im Keller und würden diese gerne kostenlos prüfen lassen, um zu schauen, ob Sie nachts noch ruhig schlafen können?
  • Wäre es für Sie interessant zukünftig solche und andere Fallen in Verträgen selbständig zu erkennen und zu entschärfen?
  • Gibt es in Ihrem Betrieb leckeren Kaffee?

Dann freue ich mich auf Ihre Einladung. Gerne komme ich Sie in Ihrer Druckerei besuchen und schaue mir die diesbezüglichen Verträge Ihres Betriebes an. Auf dem kurzen Dienstweg liefert mein Experten-Team hier schon ein belastbares Ergebnis, während wir uns beim Kaffee noch darüber unterhalten, welche Passagen in meinem aktuellen Buch „Vorher schlauer sein!“ für Ihren Betrieb ganz besonders interessant sind. Natürlich bringe ich Ihnen Ihr persönliches Exemplar mit. Kaufen kann man dieses Buch nicht – und auch die, die eines haben, geben es nicht wieder her.

Rufen Sie mich an

Ihr Anruf ist willkommen, melden Sie sich jederzeit bei mir, ich bin nur so weit von Ihrem Unternehmen entfernt wie für Sie das nächste Telefon: +49 6109 72 68 0. Rufen Sie mich an und sichern Sie Ihrem Unternehmen einmalige Vorteile im Umgang mit den eigenen und mit kundenseitigen Verträgen.

Oliver Schaeben: „Vorher schlauer sein!“,
gebundene Ausgabe, 244 Seiten,
ISBN Print: 978-3-00-072246-2