Das EU-Parlament hat die Verschiebung der EUDR beschlossen (Quelle: Shutterstock/Tarcisio Schnaider)(Photo Credit: Copyright (c) 2024 Tarcisio Schnaider/Shutterstock. No use without permission.)
Das Europäische Parlament hat gestern für eine einjährige Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gestimmt. Das EU-Parlament hat sich zudem dafür ausgesprochen, Druckprodukte ganz aus der EUDR herauszunehmen, wenngleich hier noch keine Einigkeit mit den EU-Mitgliedstaaten besteht.
Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) begrüßt in einer Pressemitteilung die Entscheidung des EU-Parlaments, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu verschieben und die nachgelagerte Lieferkette zu entlasten. Damit folge das EU-Parlament wesentlichen Änderungsvorschlägen an der EUDR, die der BVDM gemeinsam mit anderen betroffenen Branchen seit vielen Monaten gefordert habe. Insbesondere die Entlastung der nachgelagerten Lieferkette stelle für viele Betriebe eine dringend notwendige Erleichterung dar.
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Ebenso richtig sei aus Sicht des BVDM die einheitliche Verschiebung des Anwendungsbeginns um 12 Monate. Die Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft erhalten damit die notwendige Zeit, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten und strukturelle Anpassungen vorzunehmen.
Zusätzliche Ausnahme für Druckprodukte
Das EU-Parlament hat sich zudem dafür ausgesprochen, Druckprodukte ganz aus der EUDR herauszunehmen. In diesem Punkt besteht jedoch noch keine Einigkeit mit den EU-Mitgliedstaaten, so dass derzeit unklar ist, ob es wirklich dazu kommt. Eine solche Ausnahme für Druckprodukte würde aus Sicht des BVDM nicht nur Vorteile für EU-Druckereien mit sich bringen. Während Papier weiterhin im Anwendungsbereich der Verordnung bleibt und somit EUDR-konform sein muss, könnten Druckereien außerhalb der EU künftig komplett ohne EUDR-Pflichten produzieren, und dadurch beispielsweise günstigeres Papier aus nicht nachhaltigen Quellen einsetzen. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Druckereien in der Europäischen Union führen und den Waldschutz gefährden.
Angesichts der kurzen Zeit bis zum eigentlichen Start der EUDR am 30. Dezember 2025 müssten die anstehenden Trilog-Verhandlungen sowohl hinsichtlich des Anwendungsbereichs als auch des Starttermins nun schnell für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen, so der BVDM.