Advertorial
Serien-Abmahnungen mit den eigenen Waffen schlagen.

Zahlen Sie noch oder zocken Sie schon zurück?

mediasecur schaeben

Hatten Sie auch schon Post von einer Anwaltskanzlei, mit der Ihnen eine „Persönlichkeitsverletzung Datenschutz via Google Fonts“ auf Ihrer Internet-Seite unterstellt wird? Darin steht auch der Name der Person inklusive Postadresse, die die Anwaltskanzlei beauftragt hat. In unseren Fällen – also den Druckereien, die wir betreuen – handelt es sich um eine Dame mit asiatischem Namen, die mitten in Berlin wohnt, 50 m vom Brandenburger Tor entfernt. Das ist weit abgeschlagen die teuerste „Wohn“-Gegend in der Hauptstadt. Und die Dame hat nicht nur Geld, sie hat auch Langeweile und nutzt diese, um noch mehr Geld zu bekommen. Anscheinend surft sie Tag und Nacht auf den Internet-Seiten von Druckereien.

Doch eines nach dem anderen…

Aktuell werden massenweise Abmahnungen zum Thema „Google Fonts“ verschickt. Druckereien wird unterstellt, dass sie hier eine nicht DSVGO-konforme Datenlücke schaffen, die die Persönlichkeitsrechte der Besucher ihrer Homepage tangieren. Ziemlich sicher kommen diese Abmahnungen nicht im Auftrag einer Dame im Berliner Nobelviertel (die im Übrigen von einer Kanzlei im 600 km entfernten Meerbusch vertreten wird), sondern sind automatisierter Theater-Donner, mit dem die Empfänger der Schreiben verschreckt werden. Die finanziellen Forderungen, „Schadenersatz“ und „Anwaltskosten“ bleiben hierbei in einem beherrschbaren Rahmen, immer um die 250,– Euro. Eben genau so, dass sich die Empfänger denken: „In Gottes Namen, nicht aufgepasst – dann zahlen wir das eben. Einen eigenen Anwalt in dieser Sache zu beauftragen ist sicher teurer!“

„Copy & Paste“ können wir auch!

Ich habe schon bei der ersten Anfrage eines unserer Druckerei-Kunden dessen Fall an unsere entsprechend spezialisierten Fachanwälte geschickt. Zurück kam eine mehrseitige Stellungnahme in der an nachvollziehbaren Stellen im Text der Kläger sehr transparent gemacht wurde, dass es ich um ein automatisiertes Anschreiben handelt und dass es die klagende Dame aus Berlin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht gibt. Selbstverständlich haben unsere Juristen ein entsprechendes Dokument erarbeitet, mit dem auf die Klage reagiert und eine Zahlung irgendwelcher Kosten abgelehnt wird. Den Text stellen wir seitdem allen Druckereien zu Verfügung, die sich an uns wenden. Und wissen Sie, was die Reaktion der Gegenseite ist? Um es einmal mit den Worten unseres Juristen zu sagen: „Sobald durch die Beschuldigten eine andere Reaktion erfolgt, als zu zahlen, ist für die klagende Kanzlei in der Regel die Luft raus. Insbesondere wenn diese Reaktion ebenfalls durch Juristen erfolgt. Jeder Aufwand, der von deren Seite weiterhin betrieben würde, stünde in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag.“

Die Menge macht’s!

Nun gut, diese Kanzlei verschickt einige tausend dieser Abmahnungen an kleine und mittelständische Betriebe. Die Porto-Kosten haben sie wieder reingeholt, wenn nur ein Bruchteil davon zahlt. Für die meisten betroffenen Unternehmen gilt: „Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende!“ Sie zahlen, korrigieren den „Fehler“ (der im Übrigen tatsächlich einer sein kann!) ihrer Homepage und haken das Ganze ab. Die klagenden Anwälte kommen angesichts hunderttausender von Euro für ihre „Mandanten“ aus dem Lachen nicht mehr heraus.

So viele Räder, alle neu erfunden, alle gleich!

Ich gebe es zu, ich habe eine gewisse Routine darin, Verträge, Vereinbarungen und Bedingungen unterschiedlichster Kunden von Druckereien prüfen zu lassen und das Ergebnis dieser Prüfung allen Druckereien zur Verfügung zu stellen, die für diese Kunden produzieren. Gleiches gilt nun für diese Art von Abmahnungen. Unsere Druckerei-Kunden senden mir die Sachen schon gar nicht mehr mit der Frage danach zu, ob wir ihnen hier helfen können. Die meisten gehen davon aus, dass wir diesen Fall schon kennen – und dementsprechend eine Lösung ausgearbeitet haben. Und zwar zu Recht. Gleichzeitig bemühen aber auch immer noch Verantwortliche aus Druckerei-Betrieben ihren eigenen oder einen IT-Fachanwalt, um sich Rat zu holen und verteidigen zu lassen. Das erinnert stark an die Qualitätssicherungsvereinbarung, die ein Hersteller von Werkzeugen seine Lieferanten unterschreiben lässt und die im Vorfeld von zig Druckereien durch zig Juristen immer wieder neu geprüft werden. Anstatt mich einfach einmal anzurufen – die Lösung liegt hier in der Schublade.

Nicht die Großen besiegen die Kleinen, die Schnellen besiegen die Langsamen

Sie können natürlich in Ruhe abwarten, ob Sie ebenfalls eine solche Abmahnung bekommen. Anschließend melden Sie sich gerne bei mir, ich kann Ihnen hier sicher helfen. Andererseits ist Angriff die beste Verteidigung – warum warten? Sie können theoretisch ebenfalls ein Schreiben in der Schublade liegen haben, das Sie nur noch frankiert versenden, wenn Ihnen diese Abmahnung ins Haus flattert. Das Einzige, was wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen können, ist ein Foto vom dummen Gesicht der Gegenseite, wenn 24 Stunden nach Versand die passende Antwort auf seinen Versuch erfolgt.

  • Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie eine zentrale Stelle für die eigene und kundenseitige Rechtsliteratur funktioniert?
  • Ist es für Sie interessant, einmal einen Einblick in das hohe Maß an Duplizität in diesem ansonsten volatilen Bereich zu bekommen?
  • Sind Sie sicher, dass die Verantwortlichen in Ihrem Betrieb hinreichend sensibilisiert in diesen Fragen sind?
  • Gibt es in Ihrem Betrieb leckeren Kaffee?

Dann freue ich mich auf Ihre Einladung. Gerne komme ich Sie in Ihrer Druckerei besuchen und bringe Ihnen Ihr persönliches Exemplar meines aktuellen Buches „Vorher schlauer sein!“ mit. Kaufen kann man es nicht – und auch die, die eines haben, geben es nicht wieder her.

Rufen Sie mich an

Melden Sie sich gerne und jederzeit bei mir, ich bin nur so weit von Ihrem Unternehmen entfernt wie für Sie das nächste Telefon: +49 6109 72 68 0. Rufen Sie mich an und sichern Sie Ihrem Unternehmen einmalige Vorteile durch bewährte Abwehrsysteme gegen gewerbsmäßige Abzockerei.

Oliver Schaeben: „Vorher schlauer sein!“,
gebundene Ausgabe, 244 Seiten,
ISBN Print: 978-3-00-072246-2