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Der Migration auf der Spur im Hinblick auf Etiketten

Der Migration auf der Spur

Wenn es um Etiketten für Lebensmittel geht, ist die Unbedenklichkeit des Haftklebstoffs ein äußerst wichtiges Kriterium. Doch was heißt „unbedenklich“? Immer wieder wird dazu auf Empfehlungen oder Zulassungen von namhaften Institutionen oder Instituten verwiesen wie BfR, ISEGA oder FDA.

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Wie unterscheiden diese sich in ihrer Herangehensweise? Was bedeutet eine entsprechende Freigabe? Der folgende Fachbeitrag gibt einen kurzen Überblick.

Die Diskussion um Migration zieht immer weitere Kreise. Gerade Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie sind extrem nervös. Das ist verständlich, denn Rückrufaktionen oder ähnliches sind für die Branche angesichts äußerst sensibler Verbraucher ein heikles Thema. Erfahren Sie mehr im eDossier “Der Migration auf der Spur im Hinblick auf Etiketten.”

Im Hinblick auf Etiketten betrifft die Diskussion zunächst vor allem die eingesetzten Druckfarben, da hier tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Bei Haftklebstoffen ist die Situation etwas anders. Für Lebensmittel freigegebene Haftklebstoffe dürfen per se keine gesundheitsgefährdenden Substanzen enthalten. Doch aufgrund verschiedener physikalischer Prozesse können auch hier Substanzen oder Moleküle herausgelöst werden und selbst durch eine Verpackung hindurch in das Lebensmittel migrieren.

Das kann erst recht passieren, wenn fetthaltige Lebensmittel im Spiel sind. Auch wenn die einzelnen Substanzen keine Gefahr für die Gesundheit darstellen: Niemand möchte gerne etwas in Lebensmitteln haben, was dort nicht hineingehört, schon gar nicht in Mengen, die eigentlich vermeidbar wären. Worauf sollte der Etikettendrucker deshalb achten?

Größtmögliche Sicherheit beim Haftmaterial geben immer bestimmte Zertifikate und Zulassungen, die auf realen Migrationsmessungen beruhen. Damit ist gewährleistet, dass zum einen keine bedenklichen Inhaltsstoffe aus dem Haftklebstoff austreten können und dass zum anderen die Gesamtmenge – auch an unbedenklichen (Inhalts-)Stoffen – nur minimal ist.

Wichtig ist: Zulassungen, die sich lediglich auf den Ausschluss von bedenklichen Substanzen beziehen, geben keine Anhaltspunkte dafür, wie viel von den „unbedenklichen“ Stoffen migrieren dürfen und können. Verschaffen Sie sich einen tieferen Einblick, indem Sie das eDossier für EUR 3,30 in unserem Shop downloaden.

Verbindliches Regelwerk

In der Europäischen Union hat die Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 über „Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“ allgemeine Gültigkeit. Diese Rahmenverordnung gilt für alle Materialien und Produkte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder dafür vorgesehen sind. Das heißt, Haftmaterial und Etiketten unterliegen in erster Linie dieser Verordnung.

Das Regelwerk ist in allen Teilen verbindlich, gilt unmittelbar und in jedem Mitgliedsstaat. Artikel 3 dieser Verordnung fordert allgemein, dass durch Materialien und Gegenstände (hier Verpackungsmaterial) die menschliche Gesundheit nicht gefährdet werden darf, keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel sowie keine Beeinträchtigung z.B. der geruchlichen und geschmacklichen Eigenschaften der Lebensmittel herbeigeführt werden dürfen.

Weil diese Regelung etwas schwammig ist, hat die EU am 1. Mai 2011 innerhalb der oben genannten Rahmenverordnung die Verordnung Nr. 10/2011 in Kraft gesetzt. Die Verordnung 10/2011 wird häufig auch als „Kunststoffverordnung“ bezeichnet. Sie regelt zwar explizit nur den Umgang mit Kunststoffen.

Haftklebstoffe werden aber in der Europäischen Union üblicherweise in Anlehnung an die für Kunststoffe geltende Verordnung EU 10/2011 behandelt. Laden Sie sich das komplette eDossier “Der Migration auf der Spur im Hinblick auf Etiketten” für EUR 3,30 im Shop runter.

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