Verband fordert Nachbesserungen bei Sanktionen für nachgelagerte Lieferkette
BVDM kritisiert Kabinettsentwurf zur EUDR-Umsetzung
von Redaktion Etiketten-Labels,
Der BVDM warnt davor, dass Druckereien am Ende der Lieferkette für Verstöße haftbar gemacht werden könnten, die sie selbst nicht nachvollziehen können (Quelle: Pexels/Samira Thapa)
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) sieht die auf EU-Ebene vorgesehene Entlastung nachgelagerter Lieferkettenunternehmen – etwa Druckereien – durch den Entwurf nicht ausreichend abgesichert und fordert Nachbesserungen bei Sanktions- und Vollzugsregelungen.
Nach dem Kabinettsbeschluss zur nationalen Durchführung der EUDR wiederholt der BVDM seine Forderung, die Entlastung der nachgelagerten Lieferkette konsequent umzusetzen. Aus Sicht des Verbands könnten unverhältnismäßige Sanktionen sowie die drohende Vernichtung von Produkten die auf EU-Ebene – auch durch den BVDM – erwirkten Erleichterungen wieder aufheben.
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Der BVDM kritisiert, dass der Entwurf des Durchführungsgesetzes die vorgesehene Entlastung der nachgelagerten Lieferkette nicht konsequent genug umsetzt. Für Druckereien, die Papier und Karton innerhalb der EU einkaufen und daraus von der EUDR erfasste Druckprodukte herstellen, bestünden demnach weiterhin erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken.
„Die EUDR darf nicht dazu führen, dass Unternehmen am Ende der Lieferkette für etwas haftbar gemacht werden, das sie weder kontrollieren noch nachvollziehen können“, erklärt Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die auf EU-Ebene beabsichtigte Entlastung nachgelagerter Unternehmen nicht durch unverhältnismäßige nationale Sanktions- und Vollzugsregelungen wieder zunichtegemacht wird.“
Sorgfaltspflichten sollen bei EU-Lieferanten liegen
Die überarbeitete EUDR, die ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt gelten soll, konzentriert die Sorgfaltspflichten auf Marktteilnehmer, die relevante Erzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr bringen. Diesen Ansatz begrüßt der BVDM ausdrücklich. Für Druckereien müsse daher gelten, dass sie sich auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ihrer EU-Lieferanten verlassen können. Eine vollständige Rückverfolgung der in Papier und Karton enthaltenen Holzfasern bis zum Ursprung sei für Unternehmen am Ende der Lieferkette nicht möglich.
Der BVDM fordert die Bundesregierung daher weiterhin dazu auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, systemwidrige nachgelagerte Sorgfaltspflichten bei bloßen Verdachtsmomenten zu streichen. Im Rahmen der nationalen Durchsetzung solle klargestellt werden, dass nachgelagerte Unternehmen nicht strafrechtlich für Verstöße in vorgelagerten Lieferketten verantwortlich gemacht werden können. Auch Bußgelder dürften nur bei eigenem nachweisbarem Fehlverhalten verhängt werden.
Kritik an möglicher Vernichtung von Produkten
Kritisch sieht der BVDM zudem die Möglichkeit, das Inverkehrbringen von Produkten zu untersagen oder Erzeugnisse einzuziehen und gegebenenfalls zu vernichten. Für Druckereien könnten bereits kurze Verzögerungen dazu führen, dass zeitkritische Werbemittel, Verpackungen oder Publikationen wirtschaftlich wertlos werden.
„Einwandfreie Druckprodukte zu vernichten und anschließend neu zu produzieren, wenn sich nachträglich ein möglicherweise problematischer Faseranteil in einem eingesetzten Papier herausstellt, wäre wirtschaftlich überzogen und ökologisch unsinnig“, so Hommelhoff. Der BVDM fordert daher klare Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit von Sanktionsmaßnahmen. Die aktuell vorgesehenen Regelungen seien aus Sicht des Verbands zu weitreichend: Freiheitsstrafen, Vermarktungsverbote und potenziell hohe Bußgelder für reine Formfehler stünden in keinem Verhältnis zur angestrebten Entlastung der nachgelagerten Lieferkette.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren im Bundestag
Im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens müsse der Deutsche Bundestag die vorhandenen Gestaltungsspielräume risikoadäquat nutzen und die notwendigen Korrekturen vornehmen. Wenn der Gesetzgeber die Akzeptanz der umstrittenen EUDR bei den betroffenen Unternehmen erhöhen wolle, sollte er nach Ansicht des BVDM Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung in den Vordergrund stellen, statt Unternehmen mit existenzgefährdenden Strafandrohungen zu konfrontieren.