BVDM und ver.di haben sich auf Lohnerhöhungen in drei Schritten und eine Laufzeit von 29 Monaten verständigt (Quelle: KI-generiert)
Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di haben sich am 1. Oktober 2026 in Berlin in der vierten Verhandlungsrunde auf ein neues Lohnabkommen für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie verständigt. Es sieht Lohnerhöhungen in drei Schritten sowie eine Laufzeit von 29 Monaten vor.
Die Tariflöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie steigen zum 1. Januar 2027 um 2,0 Prozent. Zum 1. Juli 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 1,0 Prozent, zum 1. April 2028 um nochmals 2,0 Prozent. Das Lohnabkommen läuft über 29 Monate und ist damit erstmals zum 31. Dezember 2028 kündbar.
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Überproportionale Anhebung für Auszubildende
Die Auszubildendenvergütungen steigen überproportional um insgesamt 7,0 Prozent, aufgeteilt in zwei Schritte von je 3,5 Prozent zum 1. November 2026 und zum 1. April 2028. Damit wollen die Tarifpartner die Attraktivität der Ausbildungsberufe in der Druck- und Medienbranche steigern und den Fachkräftebedarf der Unternehmen langfristig sichern.
Bewertung der Arbeitgeberseite
Der BVDM bewertet insbesondere die lange Laufzeit des Tarifvertrags positiv. Sie schaffe Planungssicherheit und mindere die Belastung für die Unternehmen in der anhaltend schwierigen Wirtschaftslage.
„Unsere Branche steht wirtschaftlich massiv unter Druck. Vor diesem Hintergrund war die Suche nach einer ausgewogenen Lösung alles andere als einfach. Mit dem jetzt erzielten Abschluss ist es uns aber gelungen, die Interessen der Beschäftigten und die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unternehmen in Einklang zu bringen“, erklärt Dr. Klemens Berktold, Verhandlungsführer des BVDM.
„Für Euphorie besteht gleichwohl kein Anlass. Der Tarifabschluss führt zu einer spürbaren Erhöhung der Arbeitskosten. Die Arbeitgeber haben der Einigung auch deshalb zugestimmt, weil die zusätzlichen Belastungen über die lange Laufzeit hinweg noch vertretbar bleiben und den Unternehmen die dringend benötigte Planungs- und Kalkulationssicherheit geben“, so Berktold.
Annahmefrist bis Anfang November
Die Tarifpartner haben eine Annahmefrist der Gremien von BVDM und ver.di bis zum 3. November 2026 vereinbart.