Prüfen Sie Ihr Vertragswerk

Schutzschild AGB – finden Sie heraus, ob es Risse gibt

Für Druckereien ist es wichtig ist, individuell auf ihren Geschäftsprozess abgestimmte Allgemeine Bearbeitungs- und Lieferbedingungen sowie Einkaufsbedingungen einzusetzen (Quelle: Adobe Firefly)
Für Druckereien ist es wichtig ist, individuell auf ihren Geschäftsprozess abgestimmte Allgemeine Bearbeitungs- und Lieferbedingungen sowie Einkaufsbedingungen einzusetzen (Quelle: Adobe Firefly)

Oft genug ist ein „Crash“ in einer Geschäftsbeziehung aufgrund von Reklamationen der Auslöser dafür, dass Druckereien ihre AGB und sonstige betriebliche Rechtsliteratur aktualisieren lassen – das ist natürlich zu spät. 

Oliver Schaeben erläutert im Gespräch mit der Rechtsanwältin Annika Hergesell, warum es für Druckereien so wichtig ist, individuell auf ihren Geschäftsprozess abgestimmte Allgemeine Bearbeitungs- und Lieferbedingungen sowie Einkaufsbedingungen einzusetzen. Aufgabe der Initiative safetysign ist es, den ihr angeschlossenen Etiketten- und Faltschachtelherstellern sowie Veredelungsbetrieben die entsprechende Rechtsliteratur zur Verfügung zu stellen.

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Oliver Schaeben: Sie betonen immer wieder, dass nach wie vor zu viele Unternehmungen der Druckindustrie mit erschreckend veralteten oder unzureichenden AGB unterwegs sind.

Annika Hergesell, Rechtsanwältin: „Gehen Sie einmal davon aus, dass grundsätzlich AGB, die seit zwei Jahren nicht mehr auf ihre Aktualität hin überprüft worden sind, keine Rechtssicherheit mehr bieten.“ (Quelle: Annika Hergesell)

Annika Hergesell: Gehen Sie einmal davon aus, dass grundsätzlich AGB, die seit zwei Jahren nicht mehr auf ihre Aktualität hin überprüft worden sind, keine Rechtssicherheit mehr bieten. Insbesondere die Aktualität von Haftungsregelungen in Allgemeinen Lieferbedingungen sollte regelmäßig im Hinblick auf etwaige Änderungen in der Rechtsprechung überprüft werden.

Spätestens, wenn Druckereibetriebe über den Einstieg in den Online-Handel nachdenken oder sonstige Weiterentwicklungen und Erweiterungen des Geschäftsprozesses anstreben, müssen zwingend deren Allgemeine Bearbeitungs- und Lieferbedingungen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Doch auch jenseits der Internet-Shops und EU-DSGVO lauern eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Gefahren, die ihren Keim in unvollständigen oder veralteten Bedingungen haben, Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung oder -erweiterung werden nicht ausgeschöpft. Nicht zuletzt wird die durch neue Geschäftsfelder notwendige Anpassung betrieblicher Versicherungen durch Deckungserweiterungen häufig vernachlässigt.

“Insbesondere die Aktualität von Haftungsregelungen in Allgemeinen Lieferbedingungen sollte regelmäßig im Hinblick auf etwaige Änderungen in der Rechtsprechung überprüft werden.”

 

Oliver Schaben¸ Oliver Schaeben ist Geschäftsführer und Impulsgeber der mediasecur Beratungsgesellschaft mbH (Quelle: mediasecur)
Oliver Schaben¸ Oliver Schaeben ist Geschäftsführer und Impulsgeber der mediasecur Beratungsgesellschaft mbH (Quelle: mediasecur)

Schaeben: Warum glauben Sie werden Aktualisierungen oft so lange hinausgezögert?

Hergesell: Ich bin da wohl nicht die richtige Ansprechpartnerin, das zu beurteilen, doch können vermuteter Zeit- und Kostenaufwand bei den Druckereien und die Befürchtung, dass damit Ressourcen, die für das eigentliche Tagesgeschäft nötig sind, gebunden werden, daran ja schon mit beteiligt sein. Auch die Frage: „Wie sag ich es meinem Kunden?“ spielt hier wohl häufig eine Rolle.

Schaeben: Unser Credo ist es, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Druckereien nicht verallgemeinern lassen. Ist das auch Ihre Sicht der Dinge?

Hergesell: Der Begriff „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ ist ja letztlich nur der Oberbegriff für die verschiedenen Regelungswerke. Grundsätzlich müssen Sie zwischen Allgemeinen Bearbeitungs- und Lieferbedingungen und Allgemeinen Einkaufsbedingungen unterscheiden.

Letztere sind das jeweils individualisierte Sicherungswerk, mit dem die Mitglieder der Initiative safetysign arbeiten. Auch andere Vertragswerke, die jeweils für mehrere Vertragspartner vorformuliert werden, sind grundsätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Wirksamkeit an den gesetzlichen Regelungen und der dazu entwickelten Rechtsprechung gemessen werden muss. Und da gibt es einige Stolpersteine. Unternehmen sollten es tunlichst vermeiden, die Regelungen für Einkauf und Verkauf in ein Bedingungswerk zu packen und dieses dann als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu bezeichnen, insbesondere wenn diese Bedingungen dann noch auf die Rückseite des Geschäftspapiers passen.

“Unternehmen sollten es tunlichst vermeiden, die Regelungen für Einkauf und Verkauf in ein Bedingungswerk zu packen und dieses dann als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu bezeichnen, insbesondere wenn diese Bedingungen dann noch auf die Rückseite des Geschäftspapiers passen.”

Wenn Unternehmen die wichtigen Punkte in Einkauf oder Verkauf zuverlässig in ihrem Sinne regeln möchten, kommen sie an individualisierten Allgemeinen Bearbeitungs- und Lieferbedingungen und Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die exakt auf das Produktportfolio und die Dienstleistungen des Druckereiunternehmens abgestimmt sind, nicht vorbei. Und hier handelt es sich eben um mehr als nur eine Seite Papier, manchmal um sechs oder sieben Seiten, die gefüllt werden.

Das machen wir sicher nicht, um den Papierverbrauch in Deutschland anzukurbeln.

Hinzu kommt, dass wir bei der Ausarbeitung des Grundgerüstes die Besonderheiten des Lettershop, der Veredelung und des Etiketten- und Verpackungsdrucks einzeln und in Verbindung mit aufgenommen haben. Unsere Erfahrung und Erstellung von Bedingungen speziell für Unternehmen der Druckindustrie führt auch zu einer überzeugenden Win-Win-Situation aller Beteiligten auf Seiten Kosten und Zeitaufwand.

Schaeben: Ich werde häufig gefragt, ob sechs bis sieben Seiten nicht ein wenig übertrieben sind, mit Blick darauf, was man seinen Kunden zumuten kann?

Hergesell: Wissen Sie, die Frage danach, ob acht Airbags in einem PKW vielleicht ein bisschen übertrieben sind, beantwortet sich spätestens dann, wenn es einmal richtig gekracht hat.

Schaeben: Sie haben da sicher Recht, denn bildlich gesprochen haben wir eine ganze Reihe von Mitgliedern in der Initiative, die leider erst nach einem Crash auf uns zugekommen sind. Deshalb war es mir auch wichtig, mit Ihnen gemeinsam einen Schnelltest zu entwickeln, entlang dem eine Druckerei mit den Antworten auf nur zehn Fragen feststellen kann, wie dringend ihre AGB aktualisiert werden müssen.

Diesen Schnelltest für Druckereien können interessierte Leser einfach anfordern unter: schaeben@mediasecur.de Stichwort AGB-Schnelltest.