Unternehmensführung

Personalkosten berechnen – aber wie?!

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(Quelle: Lexware)

Lohn und Gehalt machen gerade bei kleinen Unternehmen einen Großteil der Gesamtkosten aus. Aber nicht jeder weiß, wie sich sich zusammensetzen und was anzusetzen ist. Eine kleine Hilfe dazu bietet Lexware.

In vielen Firmen machen die Personalkosten mehr als 40 Prozent der Gesamtkosten aus, in Dienstleistungsbetrieben sogar häufig mehr als 80 Prozent. Insofern ist es wichtig, die Personalkosten vollständig zu ermitteln, um feststellen zu können, ob sich die Beschäftigung eines Mitarbeiters lohnt.

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Personalkosten  sind oft höher, als viele Unternehmer glauben. Sie müssen nämlich nicht nur Bruttogehalt und gesetzliche Sozialabgaben berücksichtigen, sondern auch weitere Kosten z.B. für Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Weiterbildung, Ausfallzeiten oder die Einrichtung eines Arbeitsplatzes. Dafür gibt der Beschäftigte seine Arbeitskraft als Gegenleistung. Dieser Nutzen sollte seine Personalkosten deutlich übersteigen, denn nur dann ist sichergestellt, dass jeder Angestellte seinen Anteil dazu beiträgt, dass die Firma einen Gewinn erzielen und betriebswirtschaftlich erfolgreich sein kann. Wie lässt sich nun aber die Rentabilität eines Angestellten berechnen? Es gilt die Faustregel:

“In Dienstleistungsbetrieben ist es meist ausreichend, wenn jeder Arbeitnehmer etwa das Zweifache seiner Personalkosten an zusätzlichem Umsatz erwirtschaftet.”

Dann trägt er nicht nur seine eigenen Kosten, sondern leistet darüber hinaus auch einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten. In Produktions-, Handwerks- oder Handelsunternehmen kommen zusätzlich variable Kosten hinzu – beispielsweise für Material oder Waren im Einkauf. Diese variablen Kosten sind dann auf den oben ermittelten Umsatz aufzuschlagen.

Personalkosten richtig berechnen

Um die Personalkosten eines Beschäftigten vollständig berechnen zu können, wollen alle relevanten Kostenpositionen beachtet sein:

  • Bruttogehalt bzw. -lohn
  • Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Sozialversicherung in Abhängigkeit vom Bruttogehalt. (2019 gelten für die Arbeitgeberanteile folgende Werte: Rentenversicherung: 9,3 Prozent, Krankenversicherung: 7,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung: 1,25 Prozent und Pflegeversicherung 1,53 Prozent. Daraus ergibt sich insgesamt ein Arbeitgeberanteil von 19,38 Prozent.)
  • Umlagen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zum Insolvenzgeld (die Höhe schwankt, weil z.B. Krankenkassen unterschiedliche Sätze erheben) sowie ggf. Beiträge zur Berufsgenossenschaft, anteilig pro Arbeitnehmer.
  • Evtl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13-tes Monatsgehalt)
  • Evtl. weitere tarifliche oder freiwillige Sozialleistungen, z.B. Familienbeihilfe, Vermögensbildung, Altersvorsorge, Personalrabatte, Arbeitgeberdarlehen
  • Lohnfortzahlungen, z. B. im Krankheitsfall oder bei anderen Fehlzeiten
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Reise- und Bewirtungskosten, z. B. bei Kundenterminen, Messen usw.

Bei der Personalkostenplanung sollten auch mögliche Tariflohnsteigerungen im Blick bleiben. Um deren Höhe einigermaßen verlässlich einzuschätzen, gilt der Durchschnitt der Abschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre als Orientierung.

 Achtung: Indirekte Personalkosten nicht vergessen

Neben den direkten müssen auch die indirekten Personalkosten einbezogen werden. Hier sind v.a. folgende Positionen zu nennen:

  • Abschreibungen für die notwendige Ausstattung des Arbeitsplatzes, z.B. Büromöbel, Hard- und Software, Firmenwagen
  • Büromieten und Nebenkosten, z.B. Energie, Reinigung, anteilige Abgaben
  • Büro- und Verbrauchsmaterial, Fachliteratur, Betriebskosten, Firmenwagen
  • Ggf. variable Ausgaben, z.B. für anlassbedingte Geschenke oder Sachbezüge wie die Überlassung des Dienstwagens zum Privatgebrauch, Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder den Fahrtkosten. Hier kann mit einem Pauschbetrag kalkuliert werden.

“Als Arbeitgeber ist es deshalb auch immer ratsam, die Personalkosten über einen Zeitraum von mindestens zwei bis drei Jahren zu betrachten.”

Personalkosten bewerten und Wirtschaftlichkeit abschätzen

Sind die gesamten Personalkosten erst einmal ermittelt, lassen sich auch die Gesamtkosten eines potenziellen neuen Mitarbeiters künftig schnell überschlägig berechnen. Dazu gilt es, die gesamten Personalkosten des Beschäftigten ins Verhältnis zu dessen Jahresentgelt zu setzen. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält einen Bruttolohn von 40.000 EUR im Jahr. Die Gesamtkosten für den Beschäftigten belaufen sich auf 68.000 EUR. Werden die Werte ins Verhältnis gesetzt, ergibt sich ein Faktor von 1,7. Will das Unternehmen z.B. einen weiteren Mitarbeiter mit einem Jahresentgelt von 30.000 EUR einstellen, ist davon auszugehen, dass sich seine Gesamtkosten überschlägig auf rund 51.000 EUR (30.000 x 1,7) belaufen.

Ein verantwortungsbewusster Arbeitergeber will seine Mitarbeiter langfristig beschäftigen und auch dann halten, wenn es einmal nicht so gut läuft. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jeder Mitarbeiter in guten Zeiten quasi „vorverdient“. Als Arbeitgeber ist es deshalb auch immer ratsam, die Personalkosten über einen Zeitraum von mindestens zwei bis drei Jahren zu betrachten. Auf www.lexware.de findet sich alles Wissenswerte rund um das Thema Personalkosten.