VskE und VDMA erfolgreich bei Ausnahmeregelung für konventionelle UV-Lampen

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Der VskE engagiert sich für die Mitglieder immer wieder auch auf der politischen Ebene. So wurde nun einer Ausnahmeregelung für die nutzung konventioneller Quecksilber-basierter UV-Lampen bis 2027 stattgegeben.

Dem Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung 4(f) im Anhang der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) wurde kürzlich stattgegeben. VskE und parallel dazu auch VDMA hatten ihn 2015 und erneut 2020 an die EU-Kommission gerichtet. Die aktuelle Rechtslage wurde offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (das entsprechende PDF ist beim VskE erhältlich). Für die Anwendung der UV-Härtung gilt dabei Ausnahmeregelung 4f.IV „Quecksilber in Lampen, die Licht im ultravioletten Spektrum emittieren“ (Mercury in lamps emitting light in the ultraviolet spectrum). Damit ist die Ausnahmeregelung für den Einsatz von Quecksilber in UV-Lampen zur Farb- und Lackhärtung insgesamt fünf Jahre ab Datum des Inkrafttretens gültig. Das bedeutet Planungssicherheit bis mindestens 24. Februar 2027.