Seit Januar gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) und betont noch stärker als bisher die Produktverantwortung der Hersteller bzw. der Erst-In-Verkehr-Bringer von Verpackungen. Das heißt: Jeder, der befüllte Verpackungen in Umlauf bringt, ist künftig auch für deren Verwertung bzw. Rücknahme verantwortlich.
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